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Artikel 40 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)
G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146 (Nr. 44); Geltung ab 01.10.2006
66 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 19 Vorschriften zitiert
66 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 19 Vorschriften zitiert
Artikel 40 Änderung des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
(940-8)
Die §§ 1, 2 und 6 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (BGBl. 1967 II S. 2521) werden aufgehoben.
Die §§ 1, 2 und 6 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (BGBl. 1967 II S. 2521) werden aufgehoben.
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