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Artikel 44 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 44 Aufhebung der Verordnung zum Übergang von Nebenarmen der Bundeswasserstraße Elbe auf das Land Niedersachsen


Artikel 44 ändert mWv. 1. Oktober 2006 WaStrElbeÜbgV

(940-9-5)

Die Verordnung zum Übergang von Nebenarmen der Bundeswasserstraße Elbe auf das Land Niedersachsen vom 6. Dezember 1978 (BGBl. I S. 1946) wird aufgehoben.