Artikel 51 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 51 Aufhebung der Verordnung über die Änderung des rechtlichen Status der Teilstrecke des Teltowkanals von km 34,10 bis 36,60



(940-9-24)

Die Verordnung über die Änderung des rechtlichen Status der Teilstrecke des Teltowkanals von km 34,10 bis 36,60 vom 28. November 2000 (BGBl. I S. 1679) wird aufgehoben.



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