Artikel 60 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (1. BMVBuSBBG k.a.Abk.)

Artikel 60 Änderung des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim


Artikel 60 wird in 1 Vorschrift zitiert

(942-1)

Das Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 942-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden die Wörter "Das Reich" durch die Wörter "Der Bund" ersetzt.

2.
In § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter "das Reich" durch die Wörter "der Bund" ersetzt.

3.
In § 4 Abs. 2 wird das Wort "Reichsgesetzes" durch das Wort "Bundesgesetzes" ersetzt.

4.
In § 5 werden die Wörter "das Reich" durch die Wörter "den Bund", die Wörter "dem Reich" durch die Wörter "dem Bund" und das Wort "Reichsgesetz" durch das Wort "Bundesgesetz" ersetzt.

5.
In § 6 wird das Wort "Reichsverkehrsminister" durch die Wörter "Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung", das Wort "Reichfinanzminister" durch das Wort "Bundesfinanzminister" und das Wort "Reichsrats" durch das Wort "Bundesrates" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 60 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 60 1. BMVBuSBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMVBuSBBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 523 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum und über die Beitragsleistung bei der Kanalisierung des Neckars von Mannheim bis Plochingen und des Mains von Aschaffenburg bis Bamberg sowie zum Ausbau der Donau von Passau bis Kelheim
... Teil III, Gliederungsnummer 942-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 60 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, werden die ...


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