Artikel 1 - Verordnung über die Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMANeureglV k.a.Abk.)

V. v. 26.09.2006 BGBl. I S. 2159 (Nr. 44); Geltung ab 04.10.2006
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Artikel 1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt


Artikel 1 ändert mWv. 4. Oktober 2006 ERVDPMAV

siehe Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt - ERVDPMAV



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