VII. Zusammenarbeit zwischen Ständiger Vertretung und Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages
Die Bundesregierung unterstützt über die Ständige Vertretung und gegebenenfalls die bilaterale Botschaft im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und soweit erforderlich das Büro des Deutschen Bundestages in Einzelfragen im Hinblick auf seine Aufgaben.
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