§ 5 - Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung (FlUStatV)

neugefasst durch B. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 7863-4 Statistik im Veterinärwesen
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§ 5 Inkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 1. März 2007 FlStV

Die Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fleischhygiene-Statistik-Verordnung vom 20. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3615, 3839), zuletzt geändert durch § 3 Abs. 30 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), außer Kraft.



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