Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (EGKTestVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.10.2006 BGBl. I S. 2189 (Nr. 45); Geltung ab 11.10.2006
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Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGKTestVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKTestVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
B. v. 05.10.2006 BGBl. I S. 2199
Bekanntmachung EGKTestVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die ...


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