Eingangsformel - Einheitenverordnung (EinhV)

V. v. 13.12.1985 BGBl. I S. 2272; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.09.2009 BGBl. I S. 3169
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7141-6-1-7 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 408) wird verordnet:



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