Artikel 1 - Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (FreiwFortbuGebOStÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Geltung ab 24.05.2003
| |

Artikel 1 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe



siehe Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed