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Änderung Artikel 3 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 24.12.2009

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Artikel 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2009 geltenden Fassung
Artikel 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.