(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
3 §
3 Abs. 1 Satz 2 in Kraft
- 1.
- am 1 Juli 2002 für ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und
- 2.
- am 1. Januar 2007 für Fahrzeuge, die vor dem in Nummer 1 genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel
3 §
11 Nr. 2 am 1. Januar 2007 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2002.