§ 2 - Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)

Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.03.2007; FNA: 2129-8-35 Umweltschutz
| |

§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen


§ 2 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Kraftfahrzeuge, die mit einer Plakette nach Anhang 1 gekennzeichnet sind, sind von einem Verkehrsverbot im Sinne des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes befreit, soweit ein darauf bezogenes Verkehrszeichen dies vorsieht.

(2) 1Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. 2Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen im Einzelnen ergibt sich aus Anhang 2.

(3) Kraftfahrzeuge, die in Anhang 3 aufgeführt sind, sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß Absatz 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 35. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 35. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 35. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) Plakettenmuster
Anhang 2 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 2) Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen (vom 08.12.2007)
Anhang 3 35. BImSchV (zu § 2 Abs. 3) Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 (vom 08.12.2007)
... Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind: 1. mobile Maschinen und Geräte,  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
§ 35 StVO Sonderrechte (vom 28.04.2020)
... als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... oder Allge- meinverfügung zugelassen sind; 2. die nach Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218, 2543
Artikel 2 BImSchV35EV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (vom 10.11.2006)
... 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder c) die nach Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed