§ 14 - Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)

neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 18.08.2006; FNA: 315-16 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 14 (weggefallen)


§ 14 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 14 GenRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GenRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 2 EGSCE (zu Artikel 4 Abs. 2)
...  § 12 Einrichtung des Registers § 13 Registerakten § 14 (weggefallen) § 15 Eintragung der Satzung § 16 Eintragung von ...


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