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§ 9a - Augenoptikermeisterverordnung (AugOptMstrV)

V. v. 29.08.2005 BGBl. I S. 2610; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7110-3-159 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9a Außerkrafttreten


§ 9a hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2026 AugOptMstrV offen

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.



 
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Frühere Fassungen von § 9a AugOptMstrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.07.2025Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk
vom 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9a AugOptMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a AugOptMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AugOptMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk
V. v. 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157
Artikel 2 AugOptMstrVNF Änderung der Augenoptikermeisterverordnung
... I S. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 9 wird der folgende § 9a eingefügt: „§ 9a Außerkrafttreten Diese Verordnung ... folgt geändert: Nach § 9 wird der folgende § 9a eingefügt: „ § 9a Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer ...