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§ 9a - Augenoptikermeisterverordnung (AugOptMstrV)
V. v. 29.08.2005 BGBl. I S. 2610; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157
Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7110-3-159 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.01.2006; FNA: 7110-3-159 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9a Außerkrafttreten
§ 9a hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2026 AugOptMstrV offen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk V. v. 8. Juli 2025 BGBl. 2025 I Nr. 157 m.W.v. 12. Juli 2025
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Frühere Fassungen von § 9a AugOptMstrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 12.07.2025 | Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk vom 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9a AugOptMstrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a AugOptMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AugOptMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk
V. v. 08.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 157
Artikel 2 AugOptMstrVNF Änderung der Augenoptikermeisterverordnung
... I S. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 9 wird der folgende § 9a eingefügt: „§ 9a Außerkrafttreten Diese Verordnung ... folgt geändert: Nach § 9 wird der folgende § 9a eingefügt: „ § 9a Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer ...
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