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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (1. VgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.11.2002 BGBl. I S. 4338, zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2334
Geltung ab 01.12.2002
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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2006Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
vom 23.10.2006 BGBl. I S. 2334

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. VgVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VgVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2334
Artikel 2 3. VgVÄndV
... Diese Verordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 7. November 2002 (BGBl. I S. ...