§ 34 - Berufsförderungsverordnung (BFöV)

§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes


§ 34 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) Über die Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes wird auf den vor dem Beginn des Praktikums schriftlich oder elektronisch gestellten Antrag der Förderungsberechtigten entsprechend dem Verfahren nach § 16 Absatz 3 entschieden.

(2) 1Grundsätzlich wird nur die Teilnahme an kostenfreien Praktika gefördert. 2Im Einzelfall kann die Teilnahme an einem entgeltlichen Praktikum unter Anrechnung der Kosten auf den Höchstbetrag nach § 19 Absatz 2 bewilligt werden. 3Hinsichtlich der Fahrtkosten und der Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung gilt § 23 entsprechend.

(3) § 4 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 Satz 3 gelten entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 91 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes G. v. 29. März 2017 BGBl. I S. 626 m.W.v. 5. April 2017

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Frühere Fassungen von § 34 BFöV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 91 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626
aktuell vorher 27.08.2015Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
vom 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
aktuellvor 27.08.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 34 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 09.08.2019)
... 3. Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an Berufsorientierungspraktika ( §§ 34 und 35), 4. die Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und ...
§ 38 BFöV Übergangsregelungen (vom 09.08.2019)
... § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2, die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie § 35 Absatz 1 in der bis zum 27. August 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... § 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2, die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie § 35 Absatz 1 in der bis zum 27. August 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... 5 Eingliederung nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes". h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 ... h) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „ § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes".  ... Sinne des § 9 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. 23. § 34 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 34 Berufsorientierungspraktika nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes".  ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 91 SchriftVG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... 2 Satz 1, § 26 Satz 1 und 5, § 28 Absatz 4, § 32 Absatz 3, § 33 Absatz 3 sowie § 34 Absatz 1 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... bb) Satz 2 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird aufgehoben. 30. § 34 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 16 Abs. 4 ... 4 Absatz 4, § 5 Absatz 2, die §§ 16 und 19 Absatz 2, § 27 Absatz 2, § 34 Absatz 1 und 2 sowie § 35 Absatz 1 in der bis zum 27. August 2015 geltenden Fassung weiter ...


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