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Zitierungen von § 9 BFöV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFöV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a BFöV Zuständigkeiten (vom 09.08.2019)
... trifft die Entscheidungen über die Einrichtung von Lehrgängen und Studienkursen nach § 9 , die Zulassung zu diesen Lehrgängen und Studienkursen sowie den Ausbildungsort. Es ...
§ 8 BFöV Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung (vom 27.08.2015)
... Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.  ...
§ 11 BFöV Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel (vom 09.08.2019)
... Vorbildung der Förderungsberechtigten die Teilnahme an den Lehrgängen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 von einem höheren Studienhalbjahr an zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt ... 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 von einem höheren Studienhalbjahr an zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Auf Antrag kann ein Wechsel des Lehrgangs zugelassen ...
§ 12 BFöV Kosten der Lehrgangsteilnahme (vom 09.08.2019)
... Bei Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 werden pro angefangenem Monat der Förderung pauschal 200 Euro, höchstens jedoch 1.200 ...
§ 14 BFöV Versetzung und Prüfung (vom 09.08.2019)
... Teilnahme zulassen, wenn besondere Umstände vorliegen. (3) Die Lehrgänge nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 und 8 werden durch eine Prüfung an der Bundeswehrfachschule ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... trifft die Entscheidungen über die Einrichtung von Lehrgängen und Studienkursen nach § 9 , die Zulassung zu diesen Lehrgängen und Studienkursen sowie den Ausbildungsort. Es übt ... Kosten, die nach Eintritt der Bedingung entstehen, werden nicht erstattet." 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 9. § 12 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bei Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 werden pro angefangenem Monat der Förderung pauschal 200 Euro, höchstens jedoch 1.200 ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes". 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ...

Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... die Wörter „am Ende und nach der Wehrdienstzeit" gestrichen. 11. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 19 Absatz 2 werden angerechnet: 1. für den Besuch eines Lehrgangs nach § 9 Absatz 1 und 5 Satz 2 Nummer 2 pro angefangenem Monat der Förderung pauschal 200 Euro, ... Euro pro Studienhalbjahr, 2. für den Besuch eines Studienkurses nach § 9 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 pauschal 600 Euro." b) Absatz 2 wird wie folgt ... „(2) Das Bildungszentrum der Bundeswehr trifft die Entscheidungen nach § 9 über die Einrichtung von Lehrgängen und Studienkursen sowie den Ausbildungsort sowie die ...