Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 43 - Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2355 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 31.10.2006; FNA: 7831-1-47-7 Tierseuchenbekämpfung
| |

§ 43 Anwendung von Mitteln



Mittel dürfen an Tieren nur von Tierärzten angewendet werden.



 

Zitierungen von § 43 Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 TierImpfStV Anwendung durch den Tierhalter (vom 10.04.2020)
... Abweichend von § 43 dürfen Mittel, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, von einem gewerbsmäßigen ... Behörde unverzüglich mitzuteilen. (1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ...
§ 47 TierImpfStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... 1 eine Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 13. entgegen § 43 ein Mittel anwendet oder 14. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1 ein Mittel ...
 
Zitat in folgenden Normen

Geflügel-Salmonellen-Verordnung (GflSalmoV)
neugefasst durch B. v. 18.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 381
§ 12 GflSalmoV Impfungen (vom 17.11.2023)
... für diesen Serotyp zugelassenen Impfstoff zu impfen oder impfen zu lassen. Die §§ 43 und 44 der Tierimpfstoff-Verordnung bleiben unberührt. Über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Artikel 3 ViehVerkVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Ferner dürfen abweichend von § 43 über das Trinkwasser zu verabreichende Impfstoffe zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 19 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... 1 eine Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 13. entgegen § 43 ein Mittel anwendet oder 14. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1 ein Mittel ...