§ 49 - Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2355 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 31.10.2006; FNA: 7831-1-47-7 Tierseuchenbekämpfung
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§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 49 ändert mWv. 31. Oktober 2006 TierImpfStV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tierimpfstoff-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1993 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 7 des Gesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1248), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Oktober 2006.



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