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Zitierungen von § 21 Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 TierImpfStV Zulassung (vom 07.10.2011)
... Angaben und Unterlagen nicht den Anforderungen nach § 20 Abs. 3 oder 4 oder § 21 entsprechen oder der Antragsteller einem Verlangen der zuständigen Zulassungsstelle nach ...
§ 27 TierImpfStV Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
... soweit in den Unterlagen nach § 20 Abs. 3, 4 oder 6 Satz 1 Nr. 3 oder 4 oder § 21 unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, ...
§ 28 TierImpfStV Pflichten des Zulassungsinhabers
... und Unterlagen nach § 20 Abs. 3 oder 4 oder der Zusammenfassung der Merkmale nach § 21 ergeben. Die Verpflichtung nach Satz 1 hat nach Erteilung der Zulassung nach § 23 der ...
§ 29a TierImpfStV Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist (vom 07.10.2011)
... den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 4 und der Zusammenfassung nach § 21 Absatz 2 ergeben, hat der Zulassungsinhaber dies der zuständigen Zulassungsstelle ...
Anlage 2 TierImpfStV (zu § 21 Abs. 2)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1976
Artikel 1 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 4 und der Zusammenfassung nach § 21 Absatz 2 ergeben, hat der Zulassungsinhaber dies der zuständigen Zulassungsstelle ...
 
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