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Zitierungen von § 21 TierGesIVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TierGesIVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierGesIVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 TierGesIVDV Zulassung (vom 10.03.2026)
... 1. die vorgelegten Angaben und Unterlagen nicht den Anforderungen nach § 20 Absatz 3 oder § 21 entsprechen oder der Antragsteller einem Verlangen der zuständigen Zulassungsstelle nach ...
§ 27 TierGesIVDV Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Zulassung (vom 10.03.2026)
... zurücknehmen, sofern in den Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder 5 Satz 1 Nummer 3 oder § 21 unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, ...
§ 28 TierGesIVDV Pflichten des Zulassungsinhabers (vom 10.03.2026)
... die Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder die Zusammenfassung der Merkmale nach § 21 betreffen. Der Mitteilung sind Angaben und Unterlagen beizufügen, die die neuen ...
§ 29a TierGesIVDV Änderung der Zulassung eines In-vitro-Diagnostikums (vom 10.03.2026)
... gegenüber den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder der Zusammenfassung nach § 21 ergeben, hat der Zulassungsinhaber dies der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich ...
Anlage 2 TierGesIVDV (zu § 21) (vom 10.03.2026)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Folgeänderungen
... 3 Zulassung von In-vitro-Diagnostika § 20 Zulassungsantrag § 21 Zusammenfassung der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums § 22 ... Anlage 1 (zu § 20 Absatz 3 und § 29a Absatz 4) Anlage 2 (zu § 21 )". 3. § 1 wird durch den folgenden § 1 ersetzt:  ... „Abschnitt 3 Zulassung von In-vitro-Diagnostika". 20. Die §§ 20 bis 23 werden durch die folgenden §§ 20 bis 23 ersetzt: „§ 20 ... 20. Die §§ 20 bis 23 werden durch die folgenden §§ 20 bis 23 ersetzt: „§ 20 Zulassungsantrag (1) Die Zulassung von ... Hersteller zur Verfügung gestellten Materialien und Geräten erfolgen kann. § 21 Zusammenfassung der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums Dem Antrag auf Zulassung eines ... 1. die vorgelegten Angaben und Unterlagen nicht den Anforderungen nach § 20 Absatz 3 oder § 21 entsprechen oder der Antragsteller einem Verlangen der zuständigen Zulassungsstelle nach ... zurücknehmen, sofern in den Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder 5 Satz 1 Nummer 3 oder § 21 unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, ... die Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder die Zusammenfassung der Merkmale nach § 21 betreffen. Der Mitteilung sind Angaben und Unterlagen beizufügen, die die neuen Tatsachen ... gegenüber den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 3 oder der Zusammenfassung nach § 21 ergeben, hat der Zulassungsinhaber dies der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich ... die Genehmigung zur Herstellung von In-vitro-Diagnostika besitzt. Anlage 2 (zu § 21 ) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Absatz 3 ...

Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1976
Artikel 1 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 4 und der Zusammenfassung nach § 21 Absatz 2 ergeben, hat der Zulassungsinhaber dies der zuständigen Zulassungsstelle ...