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Zitierungen von § 26 TierGesIVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 TierGesIVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierGesIVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 TierGesIVDV Erlöschen der Zulassung (vom 10.03.2026)
... ihrer Erteilung. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für eine Zulassung, die nach § 26 Absatz 1 verlängert worden ist. (3) Erlischt die Zulassung nach § 23 Absatz ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BMLEH (BMLEHBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 169
Anlage BMLEHBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.07.2026)
... über die Verlängerung der Dauer einer Zulassung nach § 26 TierGesIVDV 490 3 Entscheidung über die Zustimmung zu einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Folgeänderungen
... § 24 (weggefallen) § 25 Erlöschen der Zulassung § 26 Verlängerung der Zulassung § 27 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der ... Verordnung fort." 21. § 24 wird gestrichen. 22. Die §§ 25 bis 28 werden durch die folgenden §§ 25 bis 28 ersetzt: „§ 25 ... gestrichen. 22. Die §§ 25 bis 28 werden durch die folgenden §§ 25 bis 28 ersetzt: „§ 25 Erlöschen der Zulassung (1) Die ... seit ihrer Erteilung. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für eine Zulassung, die nach § 26 Absatz 1 verlängert worden ist. (3) Erlischt die Zulassung nach § 23 Absatz 1 Satz 1, ... die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung nach § 27 vorgelegen hat. § 26 Verlängerung der Zulassung (1) Die Zulassung nach § 23 wird auf Antrag des ...
Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 169
Artikel 1 BMELBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
... über die Verlängerung der Dauer einer Zulassung nach § 26 TierGesIVDV 490 3 Entscheidung über die Zustimmung zu einer ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.11.2010 BGBl. I S. 1637; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 86 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage TierImpfStKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.05.2014)
... die Entscheidung über die Verlängerung der Dauer einer Zulassung nach § 26 der Tierimpfstoff-Verordnung, wenn das Mittel 4.1 nur in der ... die Entscheidung über die Verlängerung der Dauer einer Zulassung nach § 26 der Tierimpfstoff-Verordnung 2.200 2a Für die Entscheidung ...
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