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Zitierungen von § 28 TierGesIVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 TierGesIVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierGesIVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 TierGesIVDV Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Zulassung (vom 10.03.2026)
... worden ist, c) der zuständigen Zulassungsstelle nicht alle neuen Tatsachen nach § 28 Absatz 1 mitgeteilt worden sind oder d) gegen sonstige Vorschriften über die Herstellung ...
§ 47 TierGesIVDV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.03.2026)
... § 9 Absatz 7 Satz 1 Dung oder flüssigen Abgang verbringt oder 5. entgegen § 28 Absatz 2 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Folgeänderungen
... der Zulassung § 27 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Zulassung § 28 Pflichten des Zulassungsinhabers § 29 (weggefallen) § 29a ... fort." 21. § 24 wird gestrichen. 22. Die §§ 25 bis 28 werden durch die folgenden §§ 25 bis 28 ersetzt: „§ 25 ... 22. Die §§ 25 bis 28 werden durch die folgenden §§ 25 bis 28 ersetzt: „§ 25 Erlöschen der Zulassung (1) Die Zulassung ... worden ist, c) der zuständigen Zulassungsstelle nicht alle neuen Tatsachen nach § 28 Absatz 1 mitgeteilt worden sind oder d) gegen sonstige Vorschriften über die Herstellung ... Vorschriften über die Aufhebung von Verwaltungsakten unberührt. § 28 Pflichten des Zulassungsinhabers (1) Der Antragsteller hat der zuständigen ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 19 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... § 9 Absatz 7 Satz 1 Dung oder flüssigen Abgang verbringt, 5. entgegen § 28 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht ...