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Zitierungen von § 29 Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29a TierImpfStV Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist (vom 07.10.2011)
... zugestimmt hat. (3) Im Falle der Änderung der Bezeichnung des Mittels gilt § 29 Absatz 2 entsprechend. (4) Im Falle einer Änderung der wirksamen Bestandteile des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1976
Artikel 1 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird die § 29 betreffende Zeile durch folgende Zeilen ersetzt: „Änderung der Zulassung ... „Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist § 29 Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ... Wörter „den Organen der Europäischen Union" ersetzt. 10. § 29 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 29 Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist".  ... 19 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 in Verbindung mit § 23." 11. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: „§ 29a Änderung der ... zugestimmt hat. (3) Im Falle der Änderung der Bezeichnung des Mittels gilt § 29 Absatz 2 entsprechend. (4) Im Falle einer Änderung der wirksamen Bestandteile des ...