Zitierungen von § 29a Tierimpfstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29a TierImpfStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierImpfStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 TierImpfStV (zu § 20 Absatz 4 und § 29a Absatz 4) (vom 07.10.2011)
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
...  3 Entscheidung über die Zustimmung zu einer Änderung nach § 29a TierImpfStV   3.1 bei geringem bis ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1976
Artikel 1 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
... Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist § 29a ." 2. In § 1 Nummer 8 werden die Wörter „Verordnung (EWG) Nr. ... 1234/2008 in Verbindung mit § 23." 11. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: „§ 29a Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht ... 11. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: „§ 29a Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist  ... 1 wird die Bezugsangabe wie folgt gefasst: „(zu § 20 Absatz 4 und § 29a Absatz ...
Artikel 2 TierImpfStVuaÄndV Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
... die Entscheidung über die Zustimmung zu einer Änderung nach § 29a der Tierimpfstoff-Verordnung   2a.1 bei geringem bis ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.11.2010 BGBl. I S. 1637; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 86 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage TierImpfStKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.05.2014)
... die Entscheidung über die Zustimmung zu einer Änderung nach § 29a der Tierimpfstoff-Verordnung 2a.1 bei geringem bis ...


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