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Zitierungen von § 21 StromGVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 StromGVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromGVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 11 EnWRÄndG Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
... bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung bleiben unberührt." 4. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Absatz 1" ...
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