§ 4 Bedarfsdeckung
1Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus den Gaslieferungen des Grundversorgers zu decken. 2Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.
interne Verweise§ 3 GasGVV Ersatzversorgung (vom 29.07.2022) ... nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes gelten § 2 Absatz 3 Satz 3, die §§ 4 , 5 Absatz 1, die §§ 5a bis 8, 10 bis 19 und 22 sowie für die Beendigung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 5 EnWRKAnpG Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung ... wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 3, die ... 4 bis 8, 10 bis 19 und 22" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 3, die §§ 4 , 5 Absatz 1, die §§ 5a bis 8, 10 bis 19 und 22" und die Wörter „§ ...
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