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Artikel 5 - Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (SeeEuroRUmsV k.a.Abk.)

Artikel 5



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. November 2006.

 
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