Artikel 7 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 7 Sicherheitsüberprüfungsgesetz


Artikel 7 ändert mWv. 8. November 2006 SÜG § 25, § 35

(12-10)

In § 25 Abs. 1 in der bis zum 10. Januar 2007 und in der ab dem 11. Januar 2007 geltenden Fassung sowie in § 35 Abs. 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.



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