Artikel 8 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 8 Bundespolizeigesetz


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 BPolG § 3

(13-7-2)

In § 3 Abs. 2 Satz 2 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 421 9. ZustAnpV Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
... „Wirtschaft und Technologie" ersetzt. 2. In § 7 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Satz 3 werden jeweils die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 3 2. FVGuaÄndG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die ...


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