Artikel 12 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 12 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe



(188-20)

In Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe vom 30. August 1976 (BGBl. 1976 II S. 1477), das zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.



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