Artikel 17 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 17 Gesetz zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989



(188-52)

In Artikel 2 des Gesetzes zu der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion vom 30. Juni 1989 vom 28. Januar 1994 (BGBl. 1994 II S. 146), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.



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