(2129-16)
Das
Strahlenschutzvorsorgegesetz vom
19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), zuletzt geändert durch Artikel 43 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 2.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt sowie die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Bundesministers" durch das Wort „Bundesministeriums" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „und Soziale Sicherung, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 4.
- In § 10 Abs. 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686