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Artikel 78 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 78 Heimgesetz


Artikel 78 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 HeimG § 3, § 10, § 13, § 14

(2170-5)

Das Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" und die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt sowie die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.

2.
In § 10 Abs. 5 Satz 1 und § 13 Abs. 3 werden jeweils die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.

3.
In § 14 Abs. 7 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt und die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.

 
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Zitierungen von Artikel 78 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 78 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2319
Artikel 3 HeimRNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 78 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, treten zum 30. ...