Artikel 133 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
|

Artikel 133 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union


Artikel 133 wird in 1 Vorschrift zitiert

(704-3)

In Artikel 2 Abs. 5 Satz 2 Buchstabe b Satz 3 und 4 und Artikel 5 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 99 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 133 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 133 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 62 2. BRBG Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union
... III, Gliederungsnummer 704-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 133 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed