Artikel 155 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 155 IWF-Gesetz


Artikel 155 wird in 1 Vorschrift zitiert

(7401-2-3)

In Artikel 6 Abs. 1 des IWF-Gesetzes vom 9. Januar 1978 (BGBl. 1978 II S. 13, 1978 II S. 838), das zuletzt durch Artikel 119 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 155 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 155 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 298 10. ZustAnpV Änderung des IWF-Gesetzes
... 6 Absatz 1 des IWF-Gesetzes vom 9. Januar 1978 (BGBl. 1978 II S. 13), das zuletzt durch Artikel 155 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die ...


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