Artikel 162 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 162 Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen



(751-11)

In § 15 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz des Ausführungsgesetzes zum Verifikationsabkommen vom 7. Januar 1980 (BGBl. I S. 17), das zuletzt durch Artikel 152 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.



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