Artikel 195 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 195 Legehennenbetriebsregistergesetz


Artikel 195 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 LegRegG § 5

(7824-7)

In § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 des Legehennenbetriebsregistergesetzes vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), das durch Artikel 3 § 3 des Gesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1248) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 195 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 195 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
G. v. 10.02.2008 BGBl. I S. 130
Artikel 1 1. LegRegGÄndG
... vom 12. September 2003 (BGBl. I S. 1894), zuletzt geändert durch Artikel 195 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. ...


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