Artikel 211 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
|

Artikel 211 Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz


Artikel 211 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 HdlKlHolzG § 1

(790-14)

In § 1 Abs. 1 des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz vom 25. Februar 1969 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 165 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 211 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 211 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2757
Eingangsformel HdlKlHolzVAufhV
... Rohholz vom 25. Februar 1969 (BGBl. I S. 149), von denen § 1 Abs. 1 zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 86 BRBG 2010 Aufhebung des Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz
... Handelsklassen für Rohholz vom 25. Februar 1969 (BGBl. I S. 149), das zuletzt durch Artikel 211 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed