Artikel 228 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 228 Gesetz über den Ladenschluss


Artikel 228 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 LadSchlG § 1, § 8, § 9, § 12, § 17, § 20, § 23

(8050-20)

Das Gesetz über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

2.
In § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" und die Wörter „dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales" ersetzt.

3.
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" und die Wörter „dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

4.
In § 17 Abs. 7 und § 20 Abs. 4 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.

5.
In § 23 Abs. 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit kann" durch die Wörter „Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 228 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 228 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 430 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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