(8050-20)
Das
Gesetz über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 2 werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
- 2.
- In § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 werden jeweils die Wörter Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" und die Wörter dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales" ersetzt.
- 3.
- In § 12 Abs. 1 werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Arbeit und Soziales" und die Wörter dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- 4.
- In § 17 Abs. 7 und § 20 Abs. 4 werden jeweils die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt.
- 5.
- In § 23 Abs. 2 werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit kann" durch die Wörter Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147