Artikel 243 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 243 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit



(826-2-52)

In Artikel 2 Satz 1 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. April 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit vom 8. August 2002 (BGBl. 2002 II 5. 1761), das durch Artikel 195 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, werden die Wörter „Gesundheit und Soziale Sicherung" durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt.



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