Artikel 286 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 286 Fernstraßenausbaugesetz


Artikel 286 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 FStrAbG § 4, § 5, § 7

(912-4)

In § 4 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201) werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 286 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 286 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 12 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das durch Artikel 286 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden in der ...


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