Zitierungen von § 18 NAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 NAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 NAV Anschlussnutzungsverhältnis
... ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers und auf die Haftung des Netzbetreibers nach § 18  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 10 EEG 2023 Ausführung und Nutzung des Anschlusses (vom 02.09.2016)
... von Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas ist zugunsten des Anlagenbetreibers § 18 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung entsprechend anzuwenden. --- ...

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2243; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 25a StromNZV Haftung bei Störungen der Netznutzung (vom 08.11.2006)
...  18 der Niederspannungsanschlussverordnung gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 6 EEGuaÄndG Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In § 16 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 18 Abs. 1 Satz 2 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. 2. ... Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 " ersetzt. 2. In § 25 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 ... 1 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. 2. In § 25 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 18 Abs. 1 Satz 2 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" ... Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 " ...

Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Artikel 3 NAVuNDAV Änderung anderer Rechtsverordnungen
...  „§ 25a Haftung bei Störungen der Netznutzung § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung gilt entsprechend." (2) Die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 7 EEG Ausführung und Nutzung des Anschlusses (vom 01.01.2012)
... Energien oder Grubengas gilt zugunsten der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers § 18 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) ...


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