§ 33 AMWHV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 05.04.2008 geltenden Fassung | § 43 AMWHV n.F. (neue Fassung) in der am 05.04.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 521 |
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(Text alte Fassung)§ 33 Übergangsregelung | (Text neue Fassung)§ 43 Übergangsregelung |
(Textabschnitt unverändert) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Wirkstoffe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes gelagert oder aufgrund einer bestehenden vertraglichen Verpflichtung bezogen werden und die bis zum 9. November 2008 in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeführt werden. |