Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
V. v. 07.07.2017 BGBl. I S. 2842
Artikel 1 BlGewVFV Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung ... werden nach der Angabe zu § 41e die folgenden Angaben zu den §§ 41f und 41g eingefügt: „§ 41f Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung ... „§ 41f Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung § 41g Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr". 2. § 2 wird wie folgt ... gebracht" ersetzt. 17. Nach § 41e werden die folgenden §§ 41f und 41g eingefügt: „§ 41f Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung ... ist für Gewebezubereitungen § 36 Absatz 8 entsprechend anzuwenden. § 41g Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr Für die Einfuhr von Gewebezubereitungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7439/v208761.htm