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Artikel 5 - Zweite Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker (2. MORZuckerÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. November 2006.

 
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