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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest (2. GeflPVnÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. November 2006.

 
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