Die Anlage zum
Hochschulbauförderungsgesetz vom
1. September 1969 (BGBl. I S. 1556), das zuletzt durch die Verordnung vom
19. Mai 2006 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Länderteil Bayern wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Position „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg" wird die Position „Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)" eingefügt.
- b)
- Nach der Position „Ludwig-Maximilians-Universität München" wird die Position „Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München)" eingefügt.
- c)
- Nach der Position „Universität Regensburg" wird die Position „Klinikum der Universität Regensburg (Universitätsklinikum Regensburg)" eingefügt.
- d)
- Nach der Position „Julius-Maximilians-Universität Würzburg" wird die Position „Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg)" eingefügt.
- 2.
- Der Länderteil Hessen wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Position „Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main" wird die Position „Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Universitätsklinikum Frankfurt)" eingefügt.
- b)
- Nach der Position „Justus-Liebig-Universität Gießen" wird die Position „Universitätsklinikum Gießen und Marburg" eingefügt.
- c)
- Nach der Position „Philipps-Universität Marburg" wird die Position „Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH" eingefügt.
- 3.
- Im Länderteil Mecklenburg-Vorpommern wird nach der Position „Universität Rostock" die Position „Universitätsklinikum Rostock der Universität Rostock" eingefügt.
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864