Zitierungen von § 5 StIdV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 StIdV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StIdV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1185
Artikel 1 StIdVuaÄndV Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung
... zur Speicherung im Melderegister unverzüglich mitzuteilen." 3. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Sicherheit und Funktionsfähigkeit des ... mitzuteilen." 3. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Verfahrens Das Bundeszentralamt für ...


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